20 Minuten Köln (BGH – I ZR 151/01)

Unter dem Gesichtspunkt einer Marktstörung ist der unentgeltliche Vertrieb einer durch Anzeigen finanzierten Tageszeitung auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn er zu Absatzeinbußen der bestehenden Kauf- und Abonnementzeitungen führt. Das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität verbietet es, einer Kauf- und Abonnementzeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen als einer vollständig durch Anzeigen finanzierten Zeitung.

20 Minuten Köln (BGH – I ZR 151/01) weiterlesen

Kinderwärmekissen (BGH – I ZR 168/05)

Leitsatz

    1. Eine Zusammenfassung mehrerer oder aller Verstöße zu einer einzigen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot nach den Grundsätzen der natürlichen Handlungseinheit oder einer Handlung im Rechtssinne scheidet aus, wenn die Parteien eine Vertragsstrafe für jedes einzelne verkaufte Produkt vereinbart haben (Rn.39).

    2. Steht eine vereinbarte Vertragsstrafe in einem außerordentlichen Missverhältnis zur Bedeutung der Zuwiderhandlung, ist ihre Herabsetzung nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB geboten, auch wenn eine Verringerung der Vertragsstrafe wegen unverhältnismäßiger Höhe nach § 343 BGB gemäß § 348 HGB ausgeschlossen ist. In diesem Fall ist die Vertragsstrafe nicht auf die nach § 343 BGB angemessene Höhe, sondern nur auf das Maß zu reduzieren, das ein Eingreifen des Gerichts nach § 242 BGB noch nicht rechtfertigen würde (Rn.41).

Kinderwärmekissen (BGH – I ZR 168/05) weiterlesen

H.I.V. POSITIVE (BGH – I ZR 180/94)

Ein Unternehmen, das in Werbeanzeigen mit der Abbildung eines menschlichen Körperteils mit dem Stempelaufdruck „H.I.V. POSITIVE“ auf seinen Namen aufmerksam macht, betreibt eine sittenwidrige Image-Werbung. Wer in dieser Weise wirbt, nutzt nicht nur Gefühle des Mitleids und des Schreckens zu kommerziellen Zwecken aus, sondern mißachtet zugleich die Würde eines H.I.V.-infizierten Menschen.


 Ein Presseunternehmen, das eine solche Anzeige veröffentlicht, handelt ebenfalls wettbewerbswidrig. Es verletzt seine Pflicht, Werbeanzeigen, deren grob wettbewerbswidriger Charakter ohne weiteres im Rahmen einer ihm zumutbaren Prüfung erkennbar ist, nicht zu veröffentlichen.

H.I.V. POSITIVE (BGH – I ZR 180/94) weiterlesen

Messerkennzeichnung (BGH – I ZR 90/98)

 

Bei der Beurteilung der Herkunftstäuschung im Rahmen des § 1 UWG, die erst durch eine von den Parteien verwandte Kennzeichnung hervorgerufen wird, gelten die aus dem Kennzeichnungsrecht bekannten Grundsätze zur Verwechslungsgefahr.

 

Eine nach § 1 UWG unzulässige vermeidbare Herkunftstäuschung kann danach auch dann vorliegen, wenn der Verkehr bei dem nachgeahmten Produkt oder der nachgeahmten Kennzeichnung annimmt, es handele sich um eine Zweitmarke des Originalherstellers, oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht.

Messerkennzeichnung (BGH – I ZR 90/98) weiterlesen

Original-Maraschino (BGH – I ZR 11/80)

Leitsatz

1. Zur Frage der Verletzung eines Warenzeichens, das aus der Abbildung einer etikettierten Flasche besteht, durch die Verwendung einer Flaschenaufmachung, die mit der eingetragenen Abbildung verwechslungsfähig ist.

2. Zur Frage der Irreführung durch Verwendung des Begriffs „Original“ in Verbindung mit der Bezeichnung eines ausländischen Likörs. Original-Maraschino (BGH – I ZR 11/80) weiterlesen

Rollhocker (BGH – I ZR 48/79)

Leitsatz

    1. Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit eines ästhetisch gefällig gestalteten und handwerklich besonders gelungenen Gebrauchsgegenstands.

    2.1 Für die Beurteilung der Zulässigkeit des identischen Nachbaus technisch-funktionaler Elemente nach UWG § 1 kommt es in erster Linie darauf an, ob letztere zwar technisch bedingt, aber trotz ihrer technischen Funktion willkürlich wählbar oder ob sie technisch notwendig sind. Nur in letzterem Falle entfällt ein Ausstattungsrechtsschutz und Wettbewerbsrechtsschutz ohne weiteres, während bei lediglich technisch bedingten Gestaltungselementen Schutzfähigkeit jedenfalls insoweit besteht, als nicht die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 50, 125ff Pulverbehälter eine andere Beurteilung rechtfertigen.

    2.2 Sind bei einer Gesamtkombination zahlreicher formgebender Elemente die Voraussetzungen einer Freihaltung für den Gemeingebrauch nach den Grundsätzen der genannten Entscheidung für alle Einzelelemente erfüllt, so ist ein Wettbewerbsrechtsschutz trotzdem dann nicht zu versagen, wenn bei einer Vielzahl an sich austauschbarer Gestaltungselemente in allen Punkten die identische Nachahmung des Konkurrenzprodukts gewährt wird.

    3. Der Grundsatz, daß den Händler bei der Prüfung und Vermeidung einer Herkunftstäuschung geringere Sorgfaltspflichten treffen als den Hersteller, gilt uneingeschränkt nur für den Fall des Vertriebs einer im Inland hergestellten Ware. Den Importeur einer im Ausland hergestellten Ware treffen die gleichen Prüfpflichten und Sorgfaltspflichten wie den Hersteller im Inland.

Rollhocker (BGH – I ZR 48/79) weiterlesen