Immer mehr Veranstaltungen und Meetings etc. werden wegen des Coronavirus Covid-19 (SARS-CoV-2) gecancelt. Bei manchen gibt es ein behördliches Verbot, bei anderen nur behördlichen Auflagen und wieder anderen ist es nur ein vorsorgliches Handeln der Veranstalter.
Dies habe ich zum Anlass genommen, hier mal eine kurze rechtliche Stellungnahme aus Unternehmersicht zu veröffentlichen. Und zwar nicht zum Thema Arbeitsrecht, sondern zum Rechtsverhältnis zu den Kunden.