Google Fonts werden abgemahnt

Auf Grund der Vielzahl der Anfragen in Bezug auf die kursierenden Abmahnungen wegen „Google Fonts“ hier die aktuelle Einschätzung unserer Kanzlei:

1. Bis dato ergaben alle geprüften Abmahnungen, dass tatsächlich nicht lokal gespeicherte Google Fonts auf den abgemahnten Websites genutzt wurden.

2. Die Nutzung von Google Fonts, indem diese von einer Drittseite geladen werden (z.B. https://fonts.gstatic.com/s/…  bzw. https://fonts.googleapis.com/css?family=…), ist nicht technisch notwendig, da diese auch „lokal“ auf Ihrem eigenen Webspace hinterlegt werden können. Demnach liegt in fast allen Fällen auch ein Verstoß gegen die DSGVO vor. Die Abmahnungen sind also insoweit zutreffend.

3. Die Abmahner hingegen handeln hier nicht aus „lauteren“ Motiven, sondern es geht darum möglichst schnell Geld zu erhalten. Es wird „Schmerzensgeld“ gefordert und auf ein Urteil des LG München I verwiesen ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-GRURRS-B-2022-N-612?hl=true ), welches tatsächlich einen entsprechenden Schadenersatzanspruch zugesprochen hat. Oft ist in diesen Abmahnungen aber nicht klar, wer hier überhaupt der Mandant ist und weshalb ein immaterieller Schaden entstanden sein soll, wenn der Abmahner doch gerade gewollt hat, dass er eine Website findet, die entsprechenden datenschutzrechtwidrig Google Fonts nutzt (könnte man hier nicht vielleicht sogar eine Einwilligung herauslesen?). Und war es überhaupt ein Mensch, der hier die Website aufgerufen hat oder nicht vielleicht doch die IP-Adresse eines Unternehmens, und somit gar keiner natürlichen Person, welche von der DSGVO geschützt werden soll? Es gibt bei diesen Abmahnungen also einige Unwägbarkeiten.

Aus diesen 3 Punkten folgt daher unsere derzeitige Handlungsempfehlung:

Überarbeiten Sie Ihre Website, zahlen Sie nicht und reagieren Sie auch nicht gegenüber dem Abmahner. Sollte der Abmahner tatsächlich irgendwann klagen (was bis dato nicht ersichtlich ist und auch nicht erwartet wird), dann werden wir dies sicherlich mitbekommen und je nachdem, wie die ersten Verfahren dann ausgehen, kann man immer noch überlegen, ob man den Herrschaften hier Geld „hinterherwirft“, nur um seine Ruhe zu haben.

UPDATE Oktober 2022: In einigen der neueren Abmahnungen wird nun zustäzlich auch noch eine Auskunft (Art.15 DSGVO) und Löschung (Art.17 DSGVO) der personenbezogenen Daten gefordert. Hier ist äußerste Vorsicht geboten, denn wenn man eine solche ggf. berechtigte Anfrage eines Betroffenen nicht binnen Monatsfrist gegenüber der empfangsberechtigten Stelle beantwortet, könnte schon die nächste Schadenersatzforderung im Raum stehen.

UPDATE Dezember 2022: Jetzt geht die Staatsanwaltschaft gegen einen Teil der Abmahner vor -> vgl. https://www.heise.de/news/Google-Fonts-Durchsuchungen-wegen-Abmahnbetrugs-vermeintlicher-Datenschuetzer-7440620.html 

Die Abmahnwelle wird also hoffentlich zum Jahreswechsel gestoppt sein.

FAZIT:

Egal ob Sie bereits abgemahnt wurden oder noch nicht, prüfen Sie doch kurz  z.B. via  https://www.ccm19.de/google-fonts-checker/ ob Ihre Website Google Fonts „lädt“ und wenn ja, dann ändern Sie dies umgehend.

Unser Angebote, falls wir Sie individuell beraten bzw. rechtlich unterstützt werden wollen:

50 EUR zzgl. USt. wenn Sie abgemahnt wurden aber keine Auskunft nach der DSGVO vom Abmahner gefordert wurde (inkl. Prüfung der Berechtigung, individueller Handlungsempfehlung und soweit gewünscht auf Kommunikation mit dem Abmahner).

150 EUR zzgl. USt. wenn Sie abgemahnt wurden und die Auskunft nach der DSGVO vom Abmahner gefordert wurde (inkl. Prüfung der Berechtigung, individueller Handlungsempfehlung, Beratung in Bezug auf die DSGVO-Auskunft und soweit gewünscht auf Kommunikation mit dem Abmahner).

Aus unserer Sicht aber das perfekte Angebot ist unser Datenschutzpaket für die Website für 250 EUR zzgl. USt., weil wir auf dieser Basis nicht nur helfen richtig auf die Abmahnung zu reagieren (egal ob mit oder ohne DSGVO-Auskunftsverlangen), sondern zugleich auch sicherstellen, dass nicht weitere datenschutzrechtliche Verstöße auf Ihrer Website vorhanden sind. Denn dann prüfen wir Ihre Website hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Vorgaben und erstellen auch eine entsprechende Datenschutzerklärung für Sie, die den tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Website entspricht. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Füllen Sie einfach nachfolgendes Formular aus, und wählen Sie, wie wird Ihnen helfen dürfen:

    Was beinhaltet Ihre Abmahnung, also welches Paket wünschen Sie?:

    Ihre Daten verarbeiten wir gemäß unserer Datenschutzerklärung selbstverständlich ausschließlich für die Beantwortung und Bearbeitung dieser Anfrage. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir uns standesrechtlich auch vorbehalten müssen, Mandatsanfragen abzulehen. Wir werden uns binnen eines Werktages mit Ihnen in Verbindung setzen.