Die Datenschutzbehörden haben in der Vergangenheit bereits betont, dass jede Art von Tracking der Nutzer nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist. Die Wirtschaft war hier bisher anderer Ansicht, aber spätestens durch die Entscheidung des EuGH vom 1.10.2019 ist geklärt, dass die Datenschutzbehörden Recht behalten werden.
Sie müssen daher folgende Punkte beachten, um ein Facebook-Pixel DSGVO-konform zu nutzen:
- Information
- Einwilligung
- Dann erst Facebook-Pixel setzen
- Opt-Out Möglichkeit einräumen