BREXIT und Marken: Zwischenbericht

Nun wurde am der BREXIT unterzeichnet und als DEAL entschieden, dass eine Vereinbarung getroffen wird.

Das Ergebnis für das Markenrecht ist nun, dass wegen der Transitional Period bis zum 31.12.2020 im Wesentlichen EU Recht in Großbritannien weiterhin gilt. Und dies bedeutet, dass auch EU-Schutzrechte bis zu diesem Datum ihre Gültigkeit in Großbritannien behalten.

Das Intellectual Property Office (Patentamt von Großbritannien, kurz nachfolgend einfach UKIPO), hat hierzu mitgeteilt, dass nach dem 31. Dezember 2020 alle Unionsmarken Ihre Wirkung in Großbritannien verlieren. Aber dies ist kein Grund zur Panik oder übereilten Neuanmeldung von britischen Marken.

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