Und wieder steht eine AGB-Änderungswelle an

Per Gesetz wurde am 24.2.2016 das AGB-Recht dergestalt geändert, dass zukünftig (und dies meint nun den 1.10.2016) für jede Klausel in AGB unwirksam ist und damit abgemahnt werden kann, die von Verbrauchern für Erklärungen (z.B. Kündigungen) und Anzeigen (z.B. Mängelanzeigen) eine strengere Form fordert, als die Textform.

Weiterlesen: Abmahnrisiko – Schriftform statt Textform