Wer keine Datenschutzerklärung hat, kann nun auch von Verbänden nach dem Unterlassungsklagengesetz abgemahnt werden. Eigene Website daher unbedingt prüfen, ob man über alle Daten, die erhoben werden, auch wirklich belehrt. Und JEDE Website erhebt Daten (dies fängt bei der IP-Adresse und dem verwendeten Browser des Nutzers an). Und welchen Verstoß gegen das geltende Datenschutzrecht kann ein abmahnfreudiger Mitbewerber oder ein Verbraucherverband am einfachsten feststellen? Natürlich das gänzliche Fehlen einer Datenschutzerkärung