PU-Leder = Irreführend

Händler sind immer sehr kreativ, wenn es darum geht das eigene Produkt mit Worten zu beschreiben. Hierbei dürfen aber keine irreführenden Angaben „herauskommen“. Einer dieser juristisch als irreführend einzuordnenden Begriffe sind „PU-Leder“. Schon eine kurze Internetrecherche zeigt, dass Verbraucher hier gar nicht genau wissen, was dies ist.

Auf Grund des Begriffes „Leder“ gehen aber viele davon aus, dass es sich tatsächlich um ein Produkt mit einem Hauptbestandteil „Leder“ handelt. Dies ist aber gar nicht der Fall. Und schlimmer noch ist, dass viele Händler den Begriff „PU-Leder“ für Produkte verwenden, die überhaupt nichts mit Leder zu tun haben, sondern nur so aussehen, als ob.

Im Ergebnis sollte man sich nicht hinreißen lassen irreführende Begriffe zu verwenden. Und selbst wenn ein Produkt streng genommen sogar aus PU-Leder hergestellt wurde, darf dieser Begriff nicht in der Artikelbeschreibung gegenüber Verbrauchern verwendet werden, da dieser sich unter PU-Leder etwas anderes vorstellt, als sich technisch gesehen dahinter versteckt. Sie müssen als Händler somit den Verbraucher vor seiner eigenen Fehlvorstellung schützen.

P.S. Ich gestehe, auch wir mahnen für Mandanten Konkurrenten ab, die PU-Leder für Produkte in „Lederoptik“ verwenden.