Disclaimer schaden mehr als sie nutzen

Oft beklagten sich Unternehmer, dass Sie zuviele rechtliche Regelungen beachten müssten. Sie würden in der Vielzahl der Pflichtangaben ersticken. Umso mehr verwundert es dann, dass auf sehr vielen Seiten im Internet Haftungsausschlüsse (neudeutsch: Disclaimer) zu finden sind. Durch diese vermeintlich rechtlich wichtigen Disclaimer werden nur noch weitere Klauseln in die Welt gesetzt. Es ist hier kein Fall bekannt, bei dem mit einem Disclaimer eine Abmahnung vermieden worden wäre. Disclaimer sind somit ein modernes Märchen, dass durch die häufige Verwendung nicht wahrer wird.

 

Viel mehr hat das OLG Hamburg (Beschluss vom  10.12.2012, 5 W 118/12) bereits entschieden, dass eine Klausel, nach der die Inhalte der Webseite mit größter Sorgfalt erstellt werden und dennoch keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen wird, einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG begründet und sowieso wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist. Der Grund hierfür ist, dass die Klausel den Verbraucher darüber im Unklaren lässt, ob der Klauselverwender hiermit eine weitreichende inhaltliche Unverbindlichkeit der präsentierten Angebote erreichen will.

Und mit der gleichen Begründung hat das Landgericht Arnsberg (Urteil vom 03.09.2015, I-8 O 63/15) den Disclaimer „Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.“ im Zusammenhang mit einem Onlineshop rechtswidrig ist, da dies eine mögliche Garantie- und Beschaffenheitsvereinbarung ausschließende Klausel sei.

Grundsätzlich gilt, dass man nicht einfach behaupten kann, dass die Angaben auf einer Internetseite nur unverbindlich sind, denn vor allem wenn es sich um Angebote im Rahmen eines Onlineshops handelt, will der Kunde genau den angebotenen Artikel zum angebotenen Preis erwerben und nicht später die Mitteilung erhalten, dass es gar nicht der angebotene Artikel war, sondern das Produktbild nur ähnlich oder die Beschreibung nur „so ungefähr“ gewesen wäre.

Fazit: Es gibt keinen Sinn für einen Disclaimer der vorstehenden Art, also nutzen Sie diesen Platz auf Ihrer Internetseite z.B. besser durch ein schönes Bild 🙂