Die USK-Angaben sind heute verpflichtend und müssen an der Verpackung sowie am Datenträger selbst angebracht sein. Eine Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit ist daher nur nach entsprechender Kennzeichnung gestattet. Kommt der Händler bzw. Hersteller der Kennzeichnung nicht nach oder wird eine falsche Kennzeichnung verwendet, stellt dies einen Verstoß gegen § 28 I JuSchG dar, welcher wiederum als Verstoß gegen § 3a UWG abgemahnt werden kann. Besonders ärgerlich und kaum nachvollziehbar ist dies „historische“ für Spiele aus der Zeit bevor es die USK-Einstufungen überhaupt gab.
Grundlagen, die verschiedenen USK-Stufen:
USK 0
Zielgruppe: direkt an Kinder und Jugendliche, auch Erwachsene
Charakteristik: familienfreundliche Spiele; keine Gewaltdarstellung und ängstigende Situationen
Beispiele: Geschicklichkeits-und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, Jump ’n Runs, Simulationen etc.
USK 6
Zielgruppe: 6 – 11 Jährige
Charakteristik: überwiegend familienfreundliche Spiele; spannender und wettkampfbetonter; höhere Spielgeschwindigkeiten und komplexere Spielaufgaben
Beispiele: Rennspiele, Rollenspiele
USK 12
Zielgruppe: 12 – 15 Jährige
Charakteristik: deutlich kampfbetonter; größerer Handlungsdruck und Spannung; Kampfsituation als Fiktion erkennbar; historisch, futuristisch oder märchenhaft-mystischer Kontext der Spiele für ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten; keine sozial schädigenden Botschaften oder Vorbilder
Beispiele: Arcade-, Strategie und Rollenspiele sowie bereits einige militärische Simulationen
USK 16
Zielgruppe: 16 – 17 Jährige, direkt auch für Erwachsene
Charakteristik: Gewalthandlungen können vorhanden sein; bewaffnete Kämpfe mit Rahmenhandlung möglich sowie militärische Situationen; keine sozial schädigenden Botschaften oder Vorbilder; Abstand zum Spiel gegeben
Beispiele: Action Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter
USK 18
Zielgruppe: Erwachsene
Charakteristik: fast ausschließlich gewalthaltige Inhalte; kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe; jugendbeeinträchtigend; Identifikation mit Spiel möglich
Beispiele: Ego-Shooter, Action-Adventures, Open-World-Games
Notwendiges Prüfverfahren
Hersteller können Ihre Spiele gegen eine entsprechende Gebühr von der USK einstufen lassen. Hierbei kann es jedoch dazu kommen, dass sich die Prüfstelle dafür entscheidet, die Kennzeichnung zu verweigern, da das Spiel schwer jugendgefährdend ist oder einen Straftatbestand erfüllt. Hier erfolgt sodann meist eine Indizierung.
Die Fristen für die Bearbeitung sind wie folgt:
1. Normal: (Frist max. 20 Werktage)
2. Eilig: (Frist max. 12 Werktage)
3. Ad hoc: (Frist max. 5 Werktage)
Kostenordnung: http://www.usk.de/extramenue/login/publisher/material/kostenordnung/
Notwendige Altersverifikation
Haben Spiele gar keine Alterseinstufung (sie werden dann wie Spiele ohne Jugendfreigabe behandelt) oder wurden sie mit „Keine Jugendfreigabe“ gekennzeichnet, muss eine Altersverifikation vor Vertragsschluss vorgenommen werden. Denn nach der Rechtsprechung ist für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz einerseits eine zuverlässige Altersverifikation vor dem Versand der Medien erforderlich. Andererseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die abgesandte Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird. So lässt sich etwa durch das Postidentverfahren vor Versendung der Ware ausreichend gewährleisten, dass der Kunde volljährig ist. Außerdem muss die Ware in einer Weise versandt werden, die regelmäßig sicherstellt, dass sie dem volljährigen Kunden, an den sie adressiert ist, persönlich ausgehändigt wird. Das kann etwa durch eine Versendung als „Einschreiben eigenhändig“ gewährleistet werden.
Gebrauchtware, Importspiele und Retro Spiele (vor 1994/vor USK)
Grundsätzlich ist bei Gebrauchtwaren eine Nachkennzeichnung mit den neuen größeren Kennzeichendie seit 2008 genutzt werden nicht nötig. Jedoch darf das Spiel auch nicht gänzlich ohne Alterskennzeichnung vertrieben werden, sondern muss altersgerecht gekennzeichnet sein. Eine eigenständige Kennzeichnung ist hier nicht gestattet.
Auch Importspiele müssen der Kennzeichenpflicht auf Datenträger und Verpackung nachkommen. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfen die Spiele nur an Erwachsene vertrieben werden und es ist ein Sonderversand mit Alterskontrolle vorzunehmen. Dies gilt auch für Retro Spiele die vor 1994/vor USK erstellt wurden.
Kommt der Händler bzw. Hersteller der Kennzeichnung nicht nach oder wird eine falsche Kennzeichnung verwendet und die Ware an Kinder oder Jugendliche vertrieben, stellt dies einen Verstoß gegen § 28 I JuSchG dar.
Leitfaden der USK: http://www.usk.de/fileadmin/documents/Publisher_Bereich/Leitfaden%20USK-Kennzeichen.pdf