Sind Ihre Geschäftsgeheimnisse bereits geschützt?

Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, welches (Stand heute 6.3.2019) noch nicht erlassen wurde, wird nun endlich die Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umsetzen.

Der Gesetzgeber hat hierbei festgestellt, dass kleinere Unternehmen hier noch einigen Erfüllungsaufwand haben, da bei diesen die Geschäftsgeheimnisse noch nicht ausreichend geschützt sind. In Bezug auf größere Unternehmen geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese ihre Geschäftsgeheimnisse, zum Beispiel durch eine Zugangskontrolle oder durch vertragliche Geheimhaltungsver-pflichtungen, um zu verhindern, dass die betreffenden Informationen offenkundig werden, geschützt haben.

Ist das wirklich so? Hat Ihr Unternehmen in Bezug auf alle Geschäftsgeheimnisse bereits vertragliche Geheimhaltungsverpflichtungen mit allen Mitarbeitern, die Kenntnis von dem Geheimnis haben? Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit.

Auf meiner Website www.anwalt-für-geschäftsgeheimnisse.de habe ich Ihnen die Grundlagen des neuen Gesetzes dargelegt und zwei Angebote zum Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse hinterlegt.