In folgendem Beitrag finden Sie die 7 Schritte, die zur Anmeldung einer deutschen Marke gehören. Obwohl ich als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und somit Rechtsanwalt für Markenrecht selbstverständlich rate, dass Sie die Marke durch meine Kanzlei anmelden lassen sollten, will ich Ihnen nicht verschweigen, dass Sie grundsätzlich (dies ist das Lieblingswort aller Rechtsanwälte) keinen Rechtsanwalt für Ihre Markenanmeldung benötigen. Dennoch fand ich es sehr anschaulich bei jedem der 7 Schritte kurz darzulegen, welchen Vorteil Sie haben, wenn Sie für die Markenanmeldung das Pauschalangebot meiner Kanzlei in Anspruch nehmen.