Im Bereich der Rechtsdurchsetzung für Urheber wird von einer „Abmahnindustrie“ gesprochen. Insbesondere im Bereich des Filesharing und bei der Rechtsdurchsetzung für große Bildagenturen haben sich die Rechtsabteilungen und auch die kooperierenden Anwaltskanzleien dergestalt professionalisiert, dass der Vergleich mit einem Industriezweig nicht abwegig erscheint.
Sobald man aber auf Seiten des Rechteinhabers diese Sphäre der Abmahnindustrie verlässt, ist man oft mit Abmahnern konfrontiert, die in der doch sehr speziellen Materie der Gewerblichen Schutzrechte und dem Urheberrecht nicht wirklich bewandert sind. Wenn auf der Gegenseite solch ein Anwaltskollege tätig ist, dann sollte man sein Augenmerk auf folgende Punkte lenken, die eine Abmahnung unwirksam machen können..
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