Der Brexit kam für viele etwas überraschend, hat aber für die meisten Festlandeuropäer gefühlt keine weiteren Auswirkungen.
Für Unternehmen bzw. Unternehmer, die eine Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke genannt) besitzen, stellt sich jedoch unweigerlich die Frage, ob die bisher selbstverständlich auch in Großbritannien gültige europäische Marke nun dort auch nach dem Brexit weitergilt, oder ob der Markeninhaber jetzt handeln muss.
Und schon ist man als Unternehmen mitten im völkerrechtlichen / politischen Rahmen angekommen.
Aus meiner Sicht gibt es hier verschiedene Möglichkeiten, welche man als Markeninhaber berücksichtigen sollte.