Auswirkung des Safe Habor Urteils für Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat unter dem Einfluss der Enthüllungen von Snowden im Hinblick auf die Tätigkeit der NSA und die in den USA bestehende Schutzlosigkeit der Unternehmen vor den Einblicken des Staates in bei ihnen gespeicherten Daten mit dem sog. Safe Habor Urteil vom 6.10.215 entschieden, dass das die bisherige Praxis der Datenweitergabe an Dienstleister in den USA auf Basis des „Safe Habor Abkommen“ ungültig ist.

Die Konsequenzen hieraus werden von den Unternehmen einerseits und den Datenschutzbehörden andererseits jeweils etwas anders bewertet, aber es kann als Ergebnis festgehalten werden: „Um als Unternehmer überhaupt noch Daten in die USA übertragen zu dürfen, müssen die Voraussetzungen des § 4c BDSG eingehalten werden.“

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