Da die Datenschutzbehörden (wohl zu Recht) der Ansicht sind, dass alle IP-Adressen, die mit einem genauen Datum verknüpft sind, personenbezogene Daten darstellen, kommt kein Webseitenbetreiber umhin auch eine Datenschutzerklärung zu veröffentlichen. Und diese darf nicht irgendwo im Kleingedruckten der Website hinter dem x-ten Link versteckt sein, sondern muss, gemäß § 13 TMG zu Beginn des Nutzungsvorgangs und jederzeit abrufbar jeden Nutzer in allgemein verständlicher Form unterrichten.