Ab dem 25.5.2018 muss die EU-Datenschutzgrundverordnung und das geänderte Bundesdatenschutzgesetz zu 100% angewendet werden. Für nahezu jedes Unternehmen gibt es einen Umsetzungsbedarf. Dieser betrifft die nach Außen sichtbare Datenschutzerklärung, die mit den Dienstleistern ggf. zu schließenden Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, aber auch die Regelungen zum Umgang mit den Betroffenenrechten und die ggf. erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung mit der damit verbundenen frühzeitigen Kooperation mit der Aufsichtsbehörde.
Bußgelder und Abmahnungen drohen
Wie der Fall UBER aktuell zeigt, können bei den größten Unternehmen Datenpannen auftreten. Aber es nicht ratsam diese geheim zu halten. Zukünftig kann es sogar ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen EUR bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten, wenn man eine Datenpanne nicht binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde meldet.