Designverletzung bei Ebay oder Amazon

Ihr Angebot bei Ebay oder Amazon wurde gesperrt, weil Sie gegen ein Geschmacksmuster / Design verstoßen haben? Wie sollen Sie nun reagieren? Was kommt als nächstes? Müssen Sie das hinnehmen?

Prüfen Sie sofort, ob die Sperrung zu recht erfolgt ist und dann können Sie sich entscheiden, ob Sie besser selbst angreifen sollen, vorbeugend reagieren oder demütig abwarten. Der erste Schritt ist aber die Prüfung, ob das behauptete Schutzrecht (Design / Geschmacksmuster) überhaupt besteht. Denn selbst ein eingetragenes Design ist behördlicherseits nicht geprüft.

Unser designrechtliches Angebot finden Sie auf unserer Design-Website: design-rechtsanwalt.de